Mit Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Berechtigten (Gemeinde Hoort; volljährige Bürger der Gemeinde Hoort, mit Wohnsitz in Gemeinde Hoort; Unternehmen mit Sitz in Gemeinde Hoort; Grundstückseigentümer und Landwirte, die Grundstücke in der Windparkfläche und für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch außerhalb der Windparkfläche für das Windparkprojekt Hoort zur Verfügung gestellt haben, sowie Nachbargemeinden Kirch Jesar, Alt Zachun, Bandenitz, Uelitz, Sülstorf, Rastow und Moraas) zu informieren. Alle Kaufberechtigten werden zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Kommanditanteilen an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG eingeladen. Danach ist eine öffentliche Informationsveranstaltung über das Projekt abzuhalten. Nach dieser Veranstaltung haben die Kaufberechtigten fünf Monate Zeit, über die Abgabe eines Kaufangebots zu entscheiden.
Der Ablauf des Kommunal- und Bürgerbeteiligungsverfahrens (KBBV) Windpark Hoort erfolgt gemäß den Festlegungen im Zielabweichungsbescheid des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern vom 23.12.2016 und wird im Folgenden näher erläutert:
Ausgangslage:
Die mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (mea) hält als Gründungskommanditistin der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG derzeit 100 % der Kommanditanteile (entspricht 6,3 Mio. Anteilen) an der KG. Die mea wird langfristig mindestens 5 % der Kommanditanteile (315.000 Anteile) an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG halten.
Offerte KBBV:
Die mea lädt folgende Adressaten zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von insgesamt 95 % der Kommanditanteile (entspricht 5.985.000 Anteile) an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG ein:
a. Gemeinde Hoort
b. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Offerte volljährige Bürger der Gemeinde Hoort, mit Wohnsitz in Gemeinde Hoort
c. Unternehmen mit Sitz in Gemeinde Hoort
d. Grundstückseigentümer und Landwirte, die Grundstücke in der Windparkfläche und für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch außerhalb der Windparkfläche für das Windparkprojekt Hoort zur Verfügung gestellt haben
e. Nachbargemeinden Kirch Jesar, Alt Zachun, Bandenitz, Uelitz, Sülstorf, Rastow und Moraas.
Verteilung Anteile:
Stufe 1
Die Gemeinde Hoort erhält 25% der Kommanditanteile, sofern die Zeichnung der Gemeinde Hoort 25 % oder höher ist. Liegt die Zeichnung der Gemeinde Hoort unter 25%, erhält die Gemeinde Anteile entsprechend ihrer Zeichnung.
Daneben erhalten die Nachbargemeinden Kirch Jesar, Alt Zachun, Bandenitz, Uelitz, Sülstorf, Rastow und Moraas insgesamt 10% der Kommanditanteile, sofern sie in entsprechender Höhe zeichnen. Bei Überzeichnung erfolgt eine Zuteilung innerhalb dieses Kontingentes zwischen den genannten Nachbargemeinden gemäß BüGembeteilG M-V.
Stufe 2
Folgende Berechtigte, welche ein Angebot abgegeben haben, können ihre Anteile, gemäß BüGembeteilG M-V, erhalten:
- Gemeinde Hoort, wenn sie mehr als 25% gezeichnet hat, abzüglich der in Stufe 1 an die Gemeinde Hoort verteilten Anteile
- Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Offerte volljährige Bürger der Gemeinde Hoort, mit Wohnsitz in Gemeinde Hoort
- Unternehmen mit Sitz in Gemeinde Hoort
- Grundstückseigentümer und Landwirte, die Grundstücke in der Windparkfläche und für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch außerhalb der Windparkfläche für das Windparkprojekt Hoort zur Verfügung gestellt haben.
Stufe 3
Die Berechtigten gemäß Offerte e. (= Nachbargemeinden Kirch Jesar, Alt Zachun, Bandenitz, Uelitz, Sülstorf, Rastow und Moraas), welche ein Angebot abgegeben haben, können, -soweit sie in Stufe 1 noch nicht voll berücksichtigt werden konnten- weitere nicht anderweitig gezeichnete Anteile erhalten, wobei diese Zuteilung gemäß BüGembeteilG M-V erfolgt.
Stufe 4
Restlich nicht gezeichnete Anteile verbleiben bei der Gründungskommanditistin mea
Wie erfolgt die Zuteilung in Stufe 2?
Ein Berechtigter kann maximal so viele Anteile erhalten, wie von ihm zum Kauf angeboten wurden. Die Anteile werden in verschiedenen Runden (je 100 Anteile je Runde) gleichmäßig den Berechtigten zugeordnet. Die Zuteilung erfolgt in den Runden so lange, wie allen nachfragenden Berechtigten Anteile zugeteilt werden können. In der Runde, in der nicht mehr allen nachfragenden Berechtigten Anteile zugeteilt werden können, entscheidet über die Zuteilung das Losverfahren.