UNSERE BÜRGER­BETEILIGUNG

Wir sorgen dafür, dass alle zeichnungs­berechtigten Bürger/-innen, juristische Personen und Kommunen vom Wind­energie­projekt der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG profitieren können. Auf dieser Plattform erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Projekt. Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam die Windenergie in der Region Hoort zu fördern.

Zeitlicher Ablauf der Bürger­beteiligung

Symbolischer Spatenstich

Offizieller Baustart mit symbolischem Spatenstich am 08.11.2018

Übermittlung Kaufpreis­gutachten an Energie­ministerium

Kaufpreisgutachten übermittelt am 10.06.2021

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Veröffentlichung Offerte: 23.06.2021

Öffentliche Informations­veranstaltung

Öffentliche digitale Informations­veranstaltung: 08.07.2021

Angebotsabgabe durch Kaufberechtigte

Angebotsabgabe im Zeitraum 09.07.2021 - 09.12.2021 möglich

Anteilzuteilung auf Kaufberechtigte und Annahme Kaufangebot

Zuteilung und Vertragsannahme
ab dem 10.12.2021

Einzahlung des Kauf­preises und HR-Eintrag

Einzahlung des Kaufpreises und Eintrag als Kommanditist im Handelsregister

 

DIE ANLAGEN DES WINDPARKS HOORT 2

Die Gemeinde Hoort liegt etwa 14 km südlich von der Landeshauptstadt Schwerin im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Das Bauvorhaben der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG umfasst vier Windenergieanlagen.

WEA Rotormontage Windpark Hoort 2

Der symbolische Spatenstich zur Errichtung der Windenergieanlagen erfolgte am 08.11.2018. Die anschließende Bauphase endete mit Errichtung und Inbetriebnahme der letzten Anlage am 27.03.2020

Veröffentlichung Offerte:

Start Angebotsabgabe: 09.07.2021 00:00 Uhr

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögens­anlagen­gesetz:
Der Erwerb dieser Vermögens­anlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

ANLAGEN­KENNZAHLEN


Anlagentyp:
4 x Nordex N117/3600
Nennleistung:
14,4 MW
Inbetriebnahme:
Q4 2019 (1. Anlage)
Betriebsdauer:
min. 20 Jahre
 
 

FRAGEN & ANTWORTEN

Allgemein Beteiligung Gesetz

Allgemein

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in den Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die jeweilige Projektgesellschaft oder beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt.

Wozu dient das Online-Portal?

Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zum Kauf der Kommanditanteile und Verwaltung Ihrer Bürgerwindbeteiligung. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Interessensbekundung
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Ausschüttungen
  • Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung der Gesellschafter für die Geschäftsführung

Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst durchführen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt. Zudem können die Gesellschafterversammlungen der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG auch per E-Mail einberufen werden, so dass die Angabe der E-Mail-Adresse unbedingt notwendig ist.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung der Beteiligungen. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)

Beteiligung

Wann erhalte ich die Unterlagen zum Beteiligungsangebot?

Sie werden rechtzeitig per Post die Unterlagen zum Beteiligungsangebot erhalten.

Wann und wo findet eine Informationsveranstaltung zur Beteiligung statt?

Der Termin der Veranstaltung steht noch nicht fest. Sie werden rechtzeitig per Post oder per E-Mail über den Veranstaltungstag und den Ort der Veranstaltung informiert. Die entsprechenden Informationen werden auch dem Online-Portal zu entnehmen sein.

Wie erfahre ich, dass ich zur Beteiligung berechtigt bin?

Im Februar 2019 ist eine Erstinformation erfolgt. Darüber hinaus werden bis zur Zuteilung weitere Informationen veröffentlicht werden. Sie können sich über den aktuellen Stand des Kommunal- und Bürgerbeteiligungsverfahren auf dieser Internetseite informieren.

Ab wann kann ich ein Angebot zum Kauf von Kommanditanteilen an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Zeichnung“ genannt) abgeben?

Sie erhalten rechtzeitig ein Informationsschreiben, welches das Projekt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (entsprechend § 7 BüGembeteilG M-V) beschreibt und die Einladung zur Abgabe eines Kaufangebotes für die Kommanditanteile (nachfolgend „Offerte“ genannt) beinhaltet. Darin wird außerdem der Verfahrensweg beschrieben.

Wie lange besteht die Möglichkeit der Angebotsabgabe?

Die Möglichkeit der Angebotsabgabe besteht für 5 Monate ab dem Tag nach der öffentlichen Informationsveranstaltung.

Gesetz

Was ist das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGemBeteilG M-V)?

Das BüGembeteilG M-V begründet die gesetzliche Pflicht zur Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windenergieanlagen, um Wertschöpfung und Akzeptanz zu sichern.

Wann greift das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern?

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist Ende Mai 2016 in Kraft getreten und greift für Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt beantragt wurden.

Wer ist in der Pflicht der Umsetzung?

Vorhabenträger von Windenergieanlagen, die einer Genehmigungspflicht nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen.

Hiervon ausgenommen sind:

  • Kleinwindanlagen
  • Nebenanlagen gem. § 35 Abs. 1 BauGB
  • Windenergieanlagen im Küstenmeer
  • Bei Verfahren gem. ROG 1. Abschnitt kann die zuständige Behörde eine Ausnahme erteilen

Wie erfolgt die Umsetzung der Bürgerbeteiligung durch die Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG?

Der Ablauf der Kommunal- und Bürgerbeteiligung erfolgt gemäß den Festlegungen im Zielabweichungsbescheid des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern vom 23.12.2016 und in entsprechender Anwendung der §§ 7, 8 und 9 BüGembeteilG M-V. Die Gründungskommanditistin der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG, die mea Energieagentur Mecklenburg – Vorpommern GmbH (mea) gibt bis zu 95 % ihrer Kommanditanteile an der Gesellschaft an die Berechtigten ab.

Wie sieht dieser Weg der Beteiligung an der Gesellschaft aus?

Mit Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Berechtigten (Gemeinde Hoort; volljährige Bürger der Gemeinde Hoort, mit Wohnsitz in Gemeinde Hoort; Unternehmen mit Sitz in Gemeinde Hoort; Grundstückseigentümer und Landwirte, die Grundstücke in der Windparkfläche und für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch außerhalb der Windparkfläche für das Windparkprojekt Hoort zur Verfügung gestellt haben, sowie Nachbargemeinden Kirch Jesar, Alt Zachun, Bandenitz, Uelitz, Sülstorf, Rastow und Moraas) zu informieren. Alle Kaufberechtigten werden zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Kommanditanteilen an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG eingeladen. Danach ist eine öffentliche Informationsveranstaltung über das Projekt abzuhalten. Nach dieser Veranstaltung haben die Kaufberechtigten fünf Monate Zeit, über die Abgabe eines Kaufangebots zu entscheiden.

Wie viele Anteile können gezeichnet werden?

Es werden vom vertraglich vereinbarten Vorhabenträger (mea) insgesamt 5.985.000 Kommanditanteile zum Kauf durch die Berechtigten zur Verfügung stehen. Kaufberechtigte können sich in unbeschränkter Höhe um Anteile bewerben. Die Anteile werden den Berechtigten im Rahmen des Zuteilungsverfahrens in Blöcken von mind. 100 Anteilen zugeordnet und übertragen. Der Anteilskaufpreis wird auf der Grundlage von Gutachten eines Wirtschaftsprüfers auf der Grundlage BüGembeteilG M-V ermittelt.

Kann ich auch eine geringere Beteiligung zeichnen?

Nein, ein Angebot zum Kauf von Kommanditanteilen muss mindestens 100 Anteile beinhalten.

Wie läuft das Zuteilungsverfahren ab?

Der Ablauf des Kommunal- und Bürgerbeteiligungsverfahrens (KBBV) Windpark Hoort erfolgt gemäß den Festlegungen im Zielabweichungsbescheid des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern vom 23.12.2016 und wird im Folgenden näher erläutert:

Ausgangslage:

Die mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (mea) hält als Gründungskommanditistin der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG derzeit 100 % der Kommanditanteile (entspricht 6,3 Mio. Anteilen) an der KG. Die mea wird langfristig mindestens 5 % der Kommanditanteile (315.000 Anteile) an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG halten.

Offerte KBBV:

Die mea lädt folgende Adressaten zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von insgesamt 95 % der Kommanditanteile (entspricht 5.985.000 Anteile) an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG ein:

a. Gemeinde Hoort

b. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Offerte volljährige Bürger der Gemeinde Hoort, mit Wohnsitz in Gemeinde Hoort

c. Unternehmen mit Sitz in Gemeinde Hoort

d. Grundstückseigentümer und Landwirte, die Grundstücke in der Windparkfläche und für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch außerhalb der Windparkfläche für das Windparkprojekt Hoort zur Verfügung gestellt haben

e. Nachbargemeinden Kirch Jesar, Alt Zachun, Bandenitz, Uelitz, Sülstorf, Rastow und Moraas.

 

Verteilung Anteile:

Stufe 1

Die Gemeinde Hoort erhält 25% der Kommanditanteile, sofern die Zeichnung der Gemeinde Hoort 25 % oder höher ist. Liegt die Zeichnung der Gemeinde Hoort unter 25%, erhält die Gemeinde Anteile entsprechend ihrer Zeichnung.
Daneben erhalten die Nachbargemeinden Kirch Jesar, Alt Zachun, Bandenitz, Uelitz, Sülstorf, Rastow und Moraas insgesamt 10% der Kommanditanteile, sofern sie in entsprechender Höhe zeichnen. Bei Überzeichnung erfolgt eine Zuteilung innerhalb dieses Kontingentes zwischen den genannten Nachbargemeinden gemäß BüGembeteilG M-V.

Stufe 2

Folgende Berechtigte, welche ein Angebot abgegeben haben, können ihre Anteile, gemäß BüGembeteilG M-V, erhalten:

  • Gemeinde Hoort, wenn sie mehr als 25% gezeichnet hat, abzüglich der in Stufe 1 an die Gemeinde Hoort verteilten Anteile
  • Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Offerte volljährige Bürger der Gemeinde Hoort, mit Wohnsitz in Gemeinde Hoort
  • Unternehmen mit Sitz in Gemeinde Hoort
  • Grundstückseigentümer und Landwirte, die Grundstücke in der Windparkfläche und für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch außerhalb der Windparkfläche für das Windparkprojekt Hoort zur Verfügung gestellt haben.

Stufe 3

Die Berechtigten gemäß Offerte e. (= Nachbargemeinden Kirch Jesar, Alt Zachun, Bandenitz, Uelitz, Sülstorf, Rastow und Moraas), welche ein Angebot abgegeben haben, können, -soweit sie in Stufe 1 noch nicht voll berücksichtigt werden konnten- weitere nicht anderweitig gezeichnete Anteile erhalten, wobei diese Zuteilung gemäß BüGembeteilG M-V erfolgt.

Stufe 4

Restlich nicht gezeichnete Anteile verbleiben bei der Gründungskommanditistin mea

 

Wie erfolgt die Zuteilung in Stufe 2?

Ein Berechtigter kann maximal so viele Anteile erhalten, wie von ihm zum Kauf angeboten wurden. Die Anteile werden in verschiedenen Runden (je 100 Anteile je Runde) gleichmäßig den Berechtigten zugeordnet. Die Zuteilung erfolgt in den Runden so lange, wie allen nachfragenden Berechtigten Anteile zugeteilt werden können. In der Runde, in der nicht mehr allen nachfragenden Berechtigten Anteile zugeteilt werden können, entscheidet über die Zuteilung das Losverfahren.

Können die Kommanditanteile auch wieder veräußert werden?

Die Kommanditanteile an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG können unter Einhaltung der Regelungen im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft auch wieder veräußert werden. So muss zum Beispiel bei Veräußerung von Kommanditanteilen an einen anderen berechtigten Bürger die Geschäftsführung der Gesellschaft vom Veräußerer rechtzeitig über die Veräußerung und den Zeitpunkt des Übergangs der Kommanditanteile schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.